Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Umfang von 500,00 EUR ist jedoch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt.