Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden (Chairman) gemeinsam mit seinem Stellvertreter (Vice-Chairman) oder mit einem anderen Offizier oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer vertreten. Einschränkungen der Vertretungsbefugnis ergeben sich aus §§ 8 und 12 der Satzung.