Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Zur Rechtsgültigkeit der Tagesgeschäfte genügen zwei Unterschriften, sofern das Ausgabevolumen 500,00 EUR übersteigt oder bei Verträgen, die Dauerbelastungen auslösen, sind drei Unterschriften erforderlich.