Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in und die/der Schriftführer/in. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.