Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/r Vorsitzenden, dem/r ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/r zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/r Schatzmeister/in, dem/r Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit sowie bis zu vier Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EURO (in Worten: Fünftausend Euro) die Zustimmung der Mehrheit aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.