Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: a) dem/der 1. Vorsitzenden b) dem/der 2. Vorsitzenden (Stellvertreter(in) des/der 1. Vorsitzenden) c) dem/der Schatzmeister(in) d) den 2 Beisitzern Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, worunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein müssen.