Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Schriftführer/in. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen eines eine der beiden Vorsitzenden sein muss. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.000,00 EUR bedarf der Vorstand der vorherigen Einwilligung der Mitgliederversammlung.