Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und zwar der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, der/dem Geschäftsführer/in und der/dem Pressesprecher/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende.