Gemäß § 26 BGB besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem bei Bedarf zu wählenden 3. Vorstandsmitglied. Der Verein wird vertreten bei Geschäften bis 5.000,00 EUR durch jeweils ein Vorstandsmitglied einzeln und bei Geschäften über 5.000,00 EUR durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.