Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 400,00 EUR und mehr die Zustimmung der Mitgliederversammlung einstimmig erforderlich ist.