VR 10454 AG Gelsenkirchen · aktuell
Strukturierte Informationen
Sportverein Hullern von 1968 e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Gelsenkirchen (R2507)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
10454
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 28.07.1968 zuletzt geändert am 27.01.1996
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 454 AG Marl getreten. Freigegeben am 17.12.2008.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 hat die Änderung der Satzung in der Gliederung, in der Aufnahme einer Präambel, sowie in § 1 (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr), § 2 (Fachabteilungen und Konzeption des Vereins), § 3 (Vereinszweck, Vereinstätigkeit), § 4 (Zugehörigkeit zu Verbänden), § 5 (Mitgliedschaft im Verein), § 6 (Stimmrecht und Wählbarkeit), § 7 (Organisatorische Struktur des Vereins), § 8 (Die Verwaltung des Vereins), § 9 (Präsidium), § 10 (Vereinsvermögen), § 11 (Kassenprüfer), § 12 (Vereinsauflösung), § 13 (Satzungsänderungen), § 14 (Auflösung einer Fachabteilung), § 15 (Auflösung des Vereins), § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Abruf Uhrzeit
13:18:45
Abruf Datum
2025-11-01
Letzte Eintragung
2021-07-06
Anzahl Eintragungen
5
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2015-04-17
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1968-07-28
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Sportverein Hullern von 1968 e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Haltern am See
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsverlauf hinausgehen, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Präsidiums, wie er sich aus § 18 dieser Satzung ergibt. Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte und Handlungen: a) Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und anderen Gegenständen des Anlagenvermögens; b) Veräußerungen, Belastungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Belastung und Verpfändung von anderen Gegenständen des Anlagevermögens; c) Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt mehr als 2.500 € im Geschäftsjahr, d) Gewährung von Darlehen an Dritte in jeglicher Höhe und Übernahme von Bürgschaften; e) Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jeder Art, die den Verein ohne Rücksicht auf den Wert länger als fünf Jahre verpflichten (z.B. Miet-, Leasingverträge). Außerdem sind Verträge genehmigungspflichtig, die nach Ablauf ihrer nicht über fünfjährigen Laufzeit verlängert oder neu abgeschlossen werden sollen; f) Vertragsabschlüsse ohne Rücksicht auf den Gegenstand, die je Vertrag und Vertragspartner einen Wert von 5.000 € überschreiten; g) Abschluß und Auflösung von Anstellungsverträgen; h) Beantragung von Zuschüssen oder anderer öffentliche Mittel für Investitionen; i) Verteilung der Sportstätten-Nutzungsmöglichkeiten.