VR 20540 AG Gelsenkirchen · aktuell
Strukturierte Informationen
Nienhof - Verein zur Förderung psychosozialer Arbeit e. V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Gelsenkirchen (R2507)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
20540
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 26.08.1979 zuletzt geändert am 06.04.2006
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 05.11.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 540 AG Gelsenkirchen-Buer getreten. Freigegeben am 03.03.2009.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 5 (Organe), § 6 (Aufgaben der Mitgliederversamlung), § 7 (Dem Leitungsgremium obliegen insbesondere folgende Aufgaben), § 8 (Funktion und Aufgabe des Beirats), § 9 (Funktion und Aufgabe des Besucher-Beirats) und § 10 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2012 hat die Änderung der Satzung durch Ergänzung des § 4 a (Fördermitgliedschaft) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung - Streichung des § 6 Abs. 1 Ziff. 3 (Wahl der Rechnungsprüfer und Genehmigung der Rechnungsprüfung) - beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Vereinszweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Ideelle und organisatorische Ausrichtung), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), 7 (Organe des Vereins), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Aufsichtsrat), 10 (Geschäftsführender Vorstand), 11 (Beirat), 12 (Änderung des Zwecks und Satzungsänderung), 13 (Protokollierung von Beschlüssen),14 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) und 15 (Salvatorische Klausel) und somit insgesamt eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Abruf Uhrzeit
13:00:19
Abruf Datum
2025-11-01
Letzte Eintragung
2019-07-30
Anzahl Eintragungen
9
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2019-04-04
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1979-08-26
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Nienhof - Verein zur Förderung psychosozialer Arbeit e. V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Gelsenkirchen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Verein wird durch die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Wenn der geschäftsführende Vorstand aus mehr als einer Person besteht, sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretunsberechtigt. Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, darf der geschäftsführende Vorstand nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen. Dazu gehören insbesondere: a) Erwerb sowie die Veräußerung sowie Belastung von Grundstücken, b) Vornahme von erheblichen Veränderungen an Gebäuden, c) Einrichtung und Auflösung von Betriebsstätten, d) Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen e) Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall über EUR 3.000,00 sowie die Übernahme von Bürgschaften.