| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Verein wird bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis 50.000,00 EUR durch ein Mitglied des Vorstandes, bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 50.000,00 EUR durch beide Mitglieder des Vorstandes vertreten. |