Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 3000,00 Euro benötigen die Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder. Die Unterschriftsberechtigung kann an ordentliche Mitglieder übertragen werden. Rechtsgeschäfte mit höheren Beträgen sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.