Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied bedarf zur Vornahme folgender Rechtsgeschäfte stets der Zustimmung des jeweils anderen Vorstandsmitglieds: Kredtitaufnahme über 500,00 EUR im Einzelfall oder 2.500,00 EUR im gesamten Jahr, Übernahme von Bürgschaften, jedes weitere Rechtsgeschäft im wirtschaftlichen Umfang von mehr als 500,00 EUR. Dies gilt sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis.