Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 10.000,- die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist.