VR 5084 AG Duisburg · aktuell
Strukturierte Informationen
ZWS-Unterstützungskasse e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Duisburg (R1202)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
5084
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist errichtet am 29.06.2012 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.07.2012 in § 9 (Versammlung der Gründungsmitglieder), § 17 (Vereinsauflösung) und § 19 (Haftung) geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 17-23 des Sonderbandes
Abruf Uhrzeit
11:48:53
Abruf Datum
2025-09-19
Letzte Eintragung
2012-08-29
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2012-07-23
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2012-06-29
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
ZWS-Unterstützungskasse e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Duisburg
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende ist stets zur alleinigen Vertretung berechtigt. Die weiteren Mitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.