| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Spielführer und dem Jugendwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für die folgenden Rechtsgeschäfte hat der Vorstand vorab die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen: a) bei der Verpflichtung des Vereins von mehr als 10.000,00 EURO im Einzelfall, b) bei der Aufnahme oder Gewährung von Darlehen über mehr als 5.000,00 EURO, c) Eingehung von wiederkehrenden Verbindlichkeiten des Vereins mit einer Verpflichtung von mehr als 15.000,00 EURO jährlich, d) bei Grundstücksangelegenhieten (Kauf, Verkauf, Pachtung, Verpachtung, Belastung etc.) e) bei Abschluss eines Arbeitsvertrages. |