Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 40556
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Caritasverband für die Stadt Oberhausen, e. V.
b)
Oberhausen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus zwei
geborenen und drei gewählten Mitgliedern. (insgesamt 5
Vorstandsmitglieder) Geborene Mitglieder sind der
Stadtdechant und der Verbandsgeschäftsführer.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.
b)
1. Vorsitzender:
Reinbach, Günter, Pfarrer, Oberhausen
Stellvertretende Vorsitzende:
Notthoff, Marie-Luise, Oberhausen, *XX.XX.1949
Schriftführer:
Golsong, Marcus, Mülheim-Ruhr, *XX.XX.1961
Stadtdechant (geborenes Mitglied):
Breithecker, Emil, Pfarrer, Oberhausen
geborenes Vorstandsmitglied (Verbandgeschäftsführer):
Groß-Mühlenbruch, Werner, Caritasdirektor, Gladbeck
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 13.10.1925 mehrfach, zuletzt geändert am 06.06.1998.
a)
31.07.2009
Lobe
b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 02.02.1926
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 556 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
2
a)
Caritasverband Oberhausen e. V.
a)
Zum Vorstand gehören:
Zwei hauptberufliche Mitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Bischofs von Essen:
Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums
und sonstiger Rechte an Grundstücken,
Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen
Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht
unterliegen.
Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V.:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
04.11.2010
Schumacher
b)
Satzung Blatt 24 ff des
Sonderbandes
Abruf vom 18.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer des Vereins:
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VR 40556
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Übernahme von Bürgschaften, Aufnahme und
Gewährung von Darlehen mit Ausnahme kurzfristiger
Ausleihungen sowie Durchführung und Planung von
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsarbeiten
außerhalb des Wirtschaftsplanes mit einem
Gesamtvolumen von über 100.000,00 Euro.
b)
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Notthoff, Marie-Luise, Oberhausen, *XX.XX.1949
Nicht mehr
Schriftführer:
Golsong, Marcus, Mülheim-Ruhr, *XX.XX.1961
Nicht mehr
Stadtdechant (geborenes Mitglied):
Breithecker, Emil, Pfarrer, Oberhausen
3
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Reinbach, Günter, Pfarrer, Oberhausen
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Messing, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.1955
a)
09.06.2011
Schumacher
4
b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Messing, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.1955
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Kreuzfelder, Michael, Essen, *XX.XX.1978
Nach Umbenennung des Vorstandsamtes weiterhin
Vorstandsmitglied:
Groß-Mühlenbruch, Werner, Gladbeck, *XX.XX.1953
a)
06.04.2017
Schumacher
b)
Die Eintragung der
Umbenennung des
Vorstandsamtes des Herrn
Groß-Mühlenbruch erfolgt in
Ergänzung der Eintragung lfd.
Nr. 2 von Amts wegen
5
b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
a)
12.04.2018
Schumacher
Abruf vom 18.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer des Vereins:
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VR 40556
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Groß-Mühlenbruch, Werner, Gladbeck, *XX.XX.1953
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Nitsch, Detlef, Duisburg, *XX.XX.1956
6
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 11 (Die Delegiertenversammlung), § 13
(Sitzungen und Beschlüsse der Delegiertenversammlung), § 17 (Der Vorstand) und § 25
(Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
a)
18.03.2020
Schumacher
b)
Satzung Blatt 116-134 des
Sonderbandes
7
a)
Zum Vorstand gehören:
Zwei hauptberufliche Mitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Bischofs von Essen:
Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen
Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht
unterliegen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat einen neuen § 20 (Besonderer Vertreter) in
die Satzung eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen
entsprechend geändert hat.
Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Stellung), § 2 (Gemeinnützgkeit), §
5 (Mitgliedschaft), § 7 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), § 8 (Rechte
und Pflichten der persönlichen Mitglieder), § 9 (Rechte und Pflichten der korporativen
Mitglieder), § 10 (Organe des Verbandes), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der
Deligiertenversammlung), § 14 (Der Caritasrat), § 15 (Aufgaben und Pflichten des
Caritasrates), § 16 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 17 (Der Vorstand), § 19
(Vertretung), § 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) , § 26
(Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes, § 27 (Vermögensanfall bei Auflösung
oder Aufhebung des Verbandes) und § 28 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
26.04.2022
Schumacher
b)
Satzung Blatt 199-218 des
Sonderbandes.
8
b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Nitsch, Detlef, Duisburg, *XX.XX.1956
a)
08.08.2022
Schumacher
9
a)
Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern
Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt.
Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Bischofs von Essen:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gemeinnützigkeit), § 12 (Rechte und Pflichten der Delegiertenversammlung), §15
(Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
§ 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) und § 27 (Vermögensanfall bei
Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) beschlossen.
a)
28.04.2023
Schumacher
b)
Satzung Blatt 254 - 274 des
Sonderbandes
Abruf vom 18.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer des Vereins:
Seite 4 von 4
VR 40556
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen
Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht
unterliegen,
Gründung eigener Rechtsträger.
10
b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Hanschen, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.1977
a)
06.11.2023
Schumacher
Abruf vom 18.12.2024