Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Geschäfte oberhalb eines Wertes von 1.000,00 EUR oder der Begründung bzw. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen ist eine Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.