Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte im Wert von über 1.500 Euro, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen und die Aufnahme von Krediten. In diesen Fallen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.