Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 500,00 Euro, der Einstellung und Entlassung von Angestellten, der gerichtlichen Vertretung sowie bei Anzeigen und der Aufnahme von Krediten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ansonsten vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Rechtsgeschäfte, die den Verein außerhalb des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans im Einzelfall zu mehr als 1.000,00 Euro verpflichten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.