| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er den Verband alleine. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird der Verband durch zwei Vorstände gemeinschaftlich vertreten. Der vorherigen Zustimmung des Caritasrates bedürfen - der Erwerb, die Veräußerung, die Belastung von Grundstücken, die Aufgabe des Eigentums an Grundstücken sowie der Erwerb, die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken - die Kreditaufnahme, Darlehensvergabe, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Aufnahme und Gewährung von Bürgschaften oder Patronatserklärungen jeder Art, Garantieverpflichtungen sowie die Vornahme von Rechtsgeschäften von mehr als 100.000,00 €, sofern nicht im Wirtschaftsplan beschlossen - Gesellschaftsverträge, die Gründung anderer Rechtsträger oder die Beteiligung da-ran sowie Beteiligungsverträge jeder Art - Personalentscheidungen im AT-Bereich. |