Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Immobilien sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als EUR 5.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.