| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.
Der/die 1. Vorsitzende allein oder der/die 2. Vorsitzende oder Geschäftsführer/-in, diese jedoch nur gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in sind berechtigt, den Verein zu vertreten. |