Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 DM die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.