| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vorstandsmitglieder sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB). |