| Eintragungstext | | Text | Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,00 DM ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes mit erweitertem Vorstand und einer Rechtshandlung mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |
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