| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 15.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu schriftlich im Rahmen des Protokolls erteilt ist. |