Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgenommen sind folgende Geschäfte: - Einstellung und Entlassung von Angestellten -gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen - Aufnahme von Krediten - Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften sowie Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele, bei denen der Verein durch alle geschäftsführenden Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird.