Der erste Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein allein. Entscheidungen mit einem finanziellen Volumen von mehr als 10.000,00 EUR müssen mit dem Finanzvorstand gemeinsam vertreten werden. Beisitzer können den Verein nur in Verbindung mit dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder dem Finanzvorstand vertreten.