Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Umfang von 2.500,00 Euro ist der Vorsitzende allein entscheidungs- und vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.