Die Satzung ist errichtet am 11.07.2019 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.10.2019 in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 8 (Zuständigkeit des Vorstandes) geändert.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu 1.000,00 Euro können der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende entscheiden. Bei Rechtsgeschäften über 1.000,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro entscheidet der Vorstand insgesamt. Bei Rechtsgeschäften über 2.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.