Die Satzung ist errichtet am 25.05.2009 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.01.2010 in § 2 (Zweck des Vereins), § 8 (Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung) geändert.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstrücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.