| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus acht Mitgliedern: ein bestellter Vertreter des Energieversorgungsunternehmen EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH oder dessen Rechtsnachfolger, § 4 Abs. 2a, ein bestellter Vertreter des Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Aachen AG oder dessen Rechtsnachfolger, § 4 Abs. 2a, ein bestellter Vertreter des Energieversorgungsunternehmens Stadtwerke Jülich GmbH oder dessen Rechtsnachfolger, § 4 Abs. 2a, ein gewählter Vertreter des genannten Elektrohandwerks, § 4 Abs. 2b, ein gewählter Vertreter des genannten Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks, § 4 Abs. 2c, ein gewählter Vertreter des genannten Schornsteinfeger-Handwerks, § 4 Abs. 2d, ein gewählter Vertreter des genannten Architekten, Ingenieure, sowie Gebäudeenergieberater und andere qualifizierte und entsprechend zertifizierte Energieberater, § 4 Abs. 2e, ein gewählter Vertreter der genannten Groß- und Einzelhändler sowie der Industrieunternehmen, § 4 Abs. 2f. Der Vorsitzende wird durch das Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Aachen AG gestellt. Sein Stellvertreter wird durch das Energieversorgungsunternehmen EWV Energie und Wasser-Versorgung GmbH gestellt. Der Vorsitzende vertritt den Verein alleine; der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |