Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
mit dem Wirkungskreis, den Verein in rechtsgeschäftIichen Angelegenheiten (z.B. gegenüber Behörden und Kreditinstituten, insbesondere bei der Eröffnung von Konten) zu vertreten und rechtsverbindlich Verträge abzuschließen, Kündigungen auszusprechen oder sonstige Kompetenzen der Arbeitgeberfunktion gegenüber den Beschäftigten wahrzunehmen und den Verein auch im registerrechtlichen Verkehr zu vertreten und hierbei insbesondere Anmeldungen zum Vereinsregister vorzunehmen.