Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer sowie bis zu vier Beisitzern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.