Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in). Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der/die Schatzmeister(in) vertritt den Verein mit einem weiteren Vorstandsmitglied.