Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer sowie drei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.