Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Geschäften, dei den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, den Abschluss von Pachtverträgen oder Begründung schuldrechtlicher Verpflichtungen von mehr als 2.000,00 Euro zum Gegenstand haben, kann der Verein nur durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Kassierer verteten werden.