Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Der Vorsitzende ist zur Vertretung des Vereins bis zu einem Betrag von € 500,00 allein, darüber hinaus nur zusammen mit dem zweiten Vorstandsmitglied berechtigt.