Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Geschäftsführer. Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Kassierer und der Geschäftsführer sind jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.