Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer, dem Kassierer, dem stellvertretenden Kassierer und bis zu sieben Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.