Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Geschäftsführer, dem 1. und 2. Kassierer und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten.