Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 10.000,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.