Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind weitere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein von ihnen gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.