Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n, die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n, die/den Schatzmeister/in und die/den Schriftführer/in. Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Im Geschäfts- und Rechtsverkehr bedarf es der Unterschrift zweier Vertretungsberechtigter.