Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie dem 3. Vorsitzenden/Schatzmeister. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR sind sie nur gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.