Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart; diese vertreten den Verein jeweils einzeln. Verfügungen über 5.000,00 EUR des Vereins bedürfen der Vertretung und Unterschrift von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern.