Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.